Aktueller Stand im Abgeordnetenhaus (Januar 2026)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat am 19. Januar 2026 eine klare Richtung vorgegeben:
• Der Antrag der Linken (Drs. 19/2473) wurde zur Ablehnung empfohlen.
• Die Senatsvorlage (Drs. 19/2822) wurde zur Annahme empfohlen und steht kurz vor der finalen Verabschiedung durch das Plenum.
Die Ruhwaldkolonien gehören zu den am besten geschützten Kleingartenanlagen in ganz Berlin.
1. Der Status nach dem Kleingartenentwicklungsplan (KEP 2030)
Die meisten Kolonien im Ruhwald-Areal wie z. B. Ruhwald I, Ruhwald II sind in der Entwicklungskategorie 1 eingestuft.
Bedeutung: Sie gelten als „dauerhaft gesichert“.
Grund: Sie sind im Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ festgeschrieben.
2. Besonderheit: Eigentumsverhältnisse
- Ein Teil der Ruhwald-Flächen ist eine Besonderheit in Berlin:
Privatbesitz der Gärten, einige Flächen wurden in der Vergangenheit von einer Eigentümergemeinschaft der Gärtner selbst erworben.
Auswirkung: Das neue Kleingartenflächensicherungsgesetz des Senats (Drs. 19/2822) bezieht sich primär auf landeseigene Flächen. Da diese Teile jedoch den Gärtnern selbst gehören, sind sie vor einer staatlichen Umwidmung extrem sicher – sie können quasi nur „gegen den Willen der Eigentümer“ durch ein aufwendiges Enteignungsverfahren für Infrastrukturprojekte (wie Autobahnen) in Anspruch genommen werden, was derzeit völlig unrealistisch ist.
Zusammenfassung für die Ruhwald-Kolonien
Ruhwald I & II Dauerhaft gesichert FNP-Darstellung & teilweiser Eigenbesitz
Hinweis: Die starke Stellung der Ruhwaldkolonien ist auch dem jahrzehntelangen Engagement der Bürgerinitiative Ruhwald e.V. zu verdanken, die bereits in den 1970er Jahren eine Bebauung verhinderte und so den politischen Rückhalt im Bezirk zementierte.
Fazit: Wenn das neue Gesetz (Senatsvorlage) wie erwartet verabschiedet wird, ändert sich für die Ruhwald-Anlagen faktisch wenig.
R. Schlömer; Quellen: u.a. KI